Notdienst

Alle Informationen zum tierärztlichen Notdienst am Wochenende

Kleintiernotdienst

Neuer Service ab 01.01.2025

0,14 €/min aus dem Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz

Wählen Sie die Rufnummer für den Kleintiernotdienst und Sie werden automatisch mit der nächstgelegenen diensthabenden Tierarztpraxis verbunden.

Bitte beachten Sie die Regeln für einen Notfall.

Was muss ich mitnehmen?

  • Impfausweis und/oder Heimtierpass
  • Informationen und/oder Unterlagen über mögliche Vorerkrankungen
  • notieren Sie sich vorab alle Fragen an den Tierarzt – im Notfall vergisst man gern Details

Wie hoch sind die Notdienstgebühren?

  • es fällt eine Pauschale in Höhe von 50,-€ netto (59,50 € brutto) an
  • darüber hinaus werden die Gebühren mit 2- bis 4-fachen Gebührensatz nach GOT abgerechnet

Wann fallen Gebühren für den Notdienst an?

  • Nachts von 18:00 Uhr – 08:00 Uhr
  • Wochenende von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr
  • Feiertage ganztägig 00:00 Uhr – 24:00 Uhr

Wie erfolgt die Abrechnung der Gebühren?

  • vor Ort per EC-Karte, VISA-Karte, etc
  • vor Ort Bar
  • eine Notfallbehandlung auf Rechnung ist eher unüblich

Warum fallen Notfallgebühren an?

Die Bereitstellung eines Notdienstes außerhalb der üblichen Praxis-Zeiten ist mit erheblichen Mehrkosten für die Praxen verbunden. Daher liegen die Behandlungskosten um ein Mehrfaches über den normalen Kosten. Die tierärztlichen Gebühren werden über eine offizielle Gebührenordnung (GOT) geregelt, auf deren Grundlage Ihre Notfallbehandlung abgerechnet wird.

Notdienst für lebensbedrohliche Zustände

Liebe Tierbesitzer,

in einer Notsituation kommt es schnell zu einer Panik. Hierbei wichtig: bleiben Sie ruhig! In der Aufregung vergisst man schnell wichtige Informationen und Details.

Sollten Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte umgehend einen Nottierarzt. Sie finden alle Informationen zum Notdienst, diensthabene Ärzte und Kliniken hier auf dieser Seite.

Wichtig zu wissen: Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) regelt die Abrechnungssätze für tierärztliche Leistungen. Bei einem Notdienst muss ein höherer Satz, mindestens der 2-fache GOT, maximal der 4-fache GOT abgerechnet werden. Zudem muss per Gesetz seit dem Jahr 2020 eine Notdienstpauschale von 50,-€ netto während des Notdienstes erhoben werden.

Übersicht der Notdienste

Übersicht der Notfalltierärzte des Wochenkurier:

Übersicht der Notfalltierärzte des Landkreises Görlitz:

Die Informationen werden tagesaktuell bereitgestellt.

Was ist ein Notfall?

Atemnot

starke Blutung

unstillbare Blutung

Probleme beim Harn lassen

Krämpfe/Krampfanfälle

plötzliche Lähmung der Beine

Bewusstseinsverlust oder Zusammenbruch

sehr helle bis blasse Schleimhäute

schwere Verkehrsunfälle

Verschlucken von Fremdkörpern

Vergiftung

Verbrennung, Hitzschlag, Verbrühung

blutiger Durchfall, blutiges Erbrechen

Bitte beachten Sie:

Kontrollen, routinemäßige Untersuchungen, Impfungen oder Behandlungen von Krankheiten, die bereits längere Zeit bestehen und/oder nicht lebensbedrohlich sind, sind kein Notfall!

Nichtsdestotrotz sollten Sie im Zweifel immer bei Ihrem Tierarzt nachfragen!

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