Notdienst
Alle Informationen zum tierärztlichen Notdienst am Wochenende
Kleintiernotdienst
Neuer Service ab 01.01.2025
0,14 €/min aus dem Festnetz
0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz
Wählen Sie die Rufnummer für den Kleintiernotdienst und Sie werden automatisch mit der nächstgelegenen diensthabenden Tierarztpraxis verbunden.
Was muss ich mitnehmen?
- Impfausweis und/oder Heimtierpass
- Informationen und/oder Unterlagen über mögliche Vorerkrankungen
- notieren Sie sich vorab alle Fragen an den Tierarzt – im Notfall vergisst man gern Details
Wie hoch sind die Notdienstgebühren?
- es fällt eine Pauschale in Höhe von 50,-€ netto (59,50 € brutto) an
- darüber hinaus werden die Gebühren mit 2- bis 4-fachen Gebührensatz nach GOT abgerechnet
Wann fallen Gebühren für den Notdienst an?
- Nachts von 18:00 Uhr – 08:00 Uhr
- Wochenende von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr
- Feiertage ganztägig 00:00 Uhr – 24:00 Uhr
Wie erfolgt die Abrechnung der Gebühren?
- vor Ort per EC-Karte, VISA-Karte, etc
- vor Ort Bar
- eine Notfallbehandlung auf Rechnung ist eher unüblich
Warum fallen Notfallgebühren an?
Die Bereitstellung eines Notdienstes außerhalb der üblichen Praxis-Zeiten ist mit erheblichen Mehrkosten für die Praxen verbunden. Daher liegen die Behandlungskosten um ein Mehrfaches über den normalen Kosten. Die tierärztlichen Gebühren werden über eine offizielle Gebührenordnung (GOT) geregelt, auf deren Grundlage Ihre Notfallbehandlung abgerechnet wird.
Notdienst für lebensbedrohliche Zustände
Liebe Tierbesitzer,
in einer Notsituation kommt es schnell zu einer Panik. Hierbei wichtig: bleiben Sie ruhig! In der Aufregung vergisst man schnell wichtige Informationen und Details.
Sollten Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte umgehend einen Nottierarzt. Sie finden alle Informationen zum Notdienst, diensthabene Ärzte und Kliniken hier auf dieser Seite.
Wichtig zu wissen: Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) regelt die Abrechnungssätze für tierärztliche Leistungen. Bei einem Notdienst muss ein höherer Satz, mindestens der 2-fache GOT, maximal der 4-fache GOT abgerechnet werden. Zudem muss per Gesetz seit dem Jahr 2020 eine Notdienstpauschale von 50,-€ netto während des Notdienstes erhoben werden.
Übersicht der Notdienste
Übersicht der Notfalltierärzte des Wochenkurier:
Übersicht der Notfalltierärzte des Landkreises Görlitz:
Die Informationen werden tagesaktuell bereitgestellt.
Was ist ein Notfall?
Atemnot
starke Blutung
unstillbare Blutung
Probleme beim Harn lassen
Krämpfe/Krampfanfälle
plötzliche Lähmung der Beine
Bewusstseinsverlust oder Zusammenbruch
sehr helle bis blasse Schleimhäute
schwere Verkehrsunfälle
Verschlucken von Fremdkörpern
Vergiftung
Verbrennung, Hitzschlag, Verbrühung
blutiger Durchfall, blutiges Erbrechen
Bitte beachten Sie:
Kontrollen, routinemäßige Untersuchungen, Impfungen oder Behandlungen von Krankheiten, die bereits längere Zeit bestehen und/oder nicht lebensbedrohlich sind, sind kein Notfall!
Nichtsdestotrotz sollten Sie im Zweifel immer bei Ihrem Tierarzt nachfragen!